BeitragsordnungdesVereins
Partnerschaftskomiteeder Gemeinde Nottuln e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlungdes Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beiträge werden zum nächstmöglichen Datum nach dem Beitritt erhoben und danach im jährlichen Rhythmus zum gleichen Datum.
§ 3 Beiträge
Beitrags Klasse: - Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr:
01 Kinder bis 14 Jahre 0,-- EUR
02 Jugendliche bis 18 Jahre 0,-- EUR
03 Erwachsene über 18 Jahre 24,00 EUR
04 Ehrenmitglieder frei
05 Schüler, Auszubildende,
Studenten bis 25 Jahre 12,-- EUR
06 Familie (Lebensgemeinschaften
an der gleichen Meldeadresse,
incl. Kindern bis 25 Jahre) 34,00 EUR
1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme den Beitragsklassen 05 und 06.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird zu dem Datum gem. Beschreibung gemäß §2 Abs. 2 eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
.4. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
5. Fördermitglieder können ihren Beitrag einem Fachbereich zuordnen. Bei dem festgelegten Beitrag für Fördermitglieder handelt es sich um den Mindestbeitrag.
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem jeweils gültigen Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Bank Volksbank Nottuln
BLZ 40164352
Konto 2896000
IBAN DE36 4016 4352 5102 8960 00
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht anteilsmäßig erstattet.
Beschlossen am 13.02.2023 auf der Jahreshauptversammlung